Die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz trifft alle Unternehmer und ihre Angestellten, wenn sie in Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit Schäden verursachen. Durch den Abschluss einer Betriebshaftpflicht Versicherung kann sich der Unternehmer gegen solche Ansprüche schützen.